Althaussanierung Niederösterreich

Eigenheimsanierung in NÖ

Achtung! Seit 1.1.2006 gibt es in NÖ eine neue Wohnbauförderung,
die sowohl den Neubau, als auch die Althaussanierung betrifft!

Bitte besuchen Sie unbedingt auch die Seiten der NÖ. Landesregierung
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung, da deren Inhalte so umfangreich
sind, dass sie hier keinen Platz finden. Diese Seite bietet nur eine Kurzfassung,
für Details schauen Sie bitte unbedingt auf die NÖ Homepage !!
Erkundigen Sie sich dort auch rechtzeitig über die notwendigen Formalitäten,
benötigten Unterlagen und finanziellen Rahmenbedingungen! Die NÖ
Wohnbau-förderungs-Hotline erreichen Sie unter Tel.: 02742-22133
(Mo-Fr 8.00 – 16.00 Uhr)

Tipp:
Erkundigen Sie sich auch auf Ihrer Gemeinde. Manche Gemeinden unter-
stützen diverse Sanierungsarbeiten, Heizkessel-tausch, Solaranlagen, etc.

Grundlegendes

Art der Förderung:

Die NÖ Eigenheimsanierungs-Förderung besteht aus einem konstanten
nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Annuitäten auf die Dauer von
10 Jahren in der Höhe von jährlich 5% eines entsprechenden Darlehens.

Geförderte Maßnahmen:

z.B.:

  • Instandsetzungsarbeiten
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, Verminderung des
    Energie-verbrauches
  • Austausch oder Neuinstallation von Heizungen (eingeschränkt)
  • behindertengerechte Maßnahmen.
    Hier finden Sie eine Auflistung aller Maßnahmen, die gefördert werden.

Darlehenshöhe:

Die Höhe des Darlehens beträgt 50-100% der Investitionskosten.
Die förderbare Obergrenze der Sanierungskosten beträgt:

  • bei Ansuchen ohne Energieausweis EURO 550,– pro m² Wohnfläche
  • bei Ansuchen mit Energieausweis EURO 660,– pro m² Wohnfläche
    für eine höchstförderbare Nutzfläche von 130m² für jede Wohnungseinheit.
    Innerhalb von 10 Jahren darf dieser höchst-mögliche Betrag nicht über-
    schritten werden, ausgenommen für behindertengerechte Maßnahmen.

Förderung für den Erwerb von Eigenheimen:

Die Förderung für den Erwerb von Eigenheimen im Rahmen der Eigen-
heimsanierung (nur möglich bei einer thermischen Gesamtsanierung)
erfolgt mit einem 5% – Zuschuss zu einer Ausleihung in der Höhe von
höchstens EURO 20.000,– auf die Dauer von 10 Jahren, wobei der
Ankauf des Objektes höchstens drei Jahre vor Einbringung des Ansuchens
um Förderung der thermischen Gesamtsanierung liegen darf.

Details

Darlehenshöhe:

Alle Maßnahmen werden zuerst einmal durch ein gefördertes Darlehen
in der Höhe von 50% der Investitionskosten gefördert. Diese 50%
lassen sich allerdings bei bestimmten Bedingungen auf bis zu 100%
erhöhen.

Voraussetzung für die Erhöhung der Förderung – Halbierung
des Energieverbrauches !

Um eine Erhöhung der Förderung zu erreichen, muss man einen
Energieausweis ausstellen lassen, der die Verbesserung der
Energiekennzahl belegt. Die Energiekennzahl des Hauses darf nach
der Sanierung nur mehr höchstens die Hälfte des Wertes vor der
‘Sanierung betragen (entspricht einer Halbierung des Energieverbrauches),
oder unter 70 kWh/m²a liegen, damit man eine höhere Förderung erhält.
Entsprechend muss die Energiekennzahl des Hauses im Ist-Zustand und
auch im sanierten Zustand berechnet werden, damit man beide Werte
vergleichen kann.

Welche Maßnahmen zu welcher Erhöhung der Förderung führen,
entnehmen Sie bitte der Homepage der NÖ Landesregierung.

Halbierung der Energiekennzahl

Nur ein Fenstertausch bewirkt noch keine Halbierung des Heizwärme-
bedarfes. Eine  Außenwanddämmung oder eine Dämmung der obersten
Geschoßdecke kann dies aber schon bewirken. Vorhersagen lässt sich
das immer nur schwer – viele Faktoren beeinflussen das Ergebnis:

  • die Größe der einzelnen Bauteilflächen,
  • der momentane U-Wert aller Bauteile, also wie sich die Verluste auf
    alle Bauteile  aufteilen
  • und natürlich das Ausmaß der U-Wert-Verbesserung durch die Sanierung.

Lassen Sie daher abklären, welche Maßnahmen am besten geeignet sind,
den Heizwärmebedarf zu senken und ob dadurch für Sie nur die 50%ige
oder doch eine höhere Förderung in Frage kommt.

Übrigens dürfen Sie insgesamt 3 Jahre für die Durchführung der Sanierung
brauchen und auch Eigenleistungen werden anerkannt.
 

Wichtig: Beginnen Sie aber nicht vor der Einreichung um Förderung mit
Ihren Arbeiten, denn die begonnenen Arbeiten können dann nicht mehr
berücksichtigt werden.

Rechenbeispiel (Stand Jänner 2005):

förderbare
Sanierungskosten
Fördersatz bewilligtes,
gefördertes
Darlehen
Zuschuss durch das
Land pro Jahr
(5 % des geförderten
Darlehensbetrages)
Zuschuss durch das
Land in 10 Jahren
in 10 Jahren
20.000,– 50% 10.000,– 500,– 5.000,–
20.000,– 60% 12.000,– 600,– 6.000,–
20.000,– 80% 16.000,– 800,– 8.000,–
20.000,– 100% 20.000,– 1.000,– 10.000,–

Wieviel kann ein Kredit kosten?

Hilfe unter https://www.bankenrechner.at/ (von der Arbeiterkammer) oder bei Ihrer Bank.

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