Immobilien-ABC
I wie Immobilie
Immissionsschutz
Störung des Eigentums an einem Grundstück durch Einwirkungen, die von einem anderen Grundstück ausgehen wie z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigungen und das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten. Der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstückes kann eine Unterlassungsklage erheben, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Ausgleichsanspruch fordern (§ 364 ABGB).
Intabulation
Siehe Eintragung Grundbuch
Gabriele Wieser Erfolgsimmobilien
Immobilienmaklerin
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