Information zum Gleichbehandlungsgesetz

Willkommen bei der

Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung.

Seit 1979 gibt es in Österreich ein Gleichbehandlungsgesetz. Ursprünglich hat dieses Gesetz die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben geregelt. Mittlerweile wurde das Gleichbehandlungsgesetz mehrmals geändert und erweitert, sodass es jetzt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung verbietet.

In der Arbeitswelt gilt daher das Gleichbehandlungsgebot ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (z.B. Geschäfte, Restaurants, Versicherungen, Miete oder Kauf einer Wohnung) sind Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit eines Menschen verboten.

Ungleichbehandlungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sind darüber hinaus auch in den Bereichen Bildung, soziale Vergünstigungen und Sozialschutz nicht erlaubt.

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