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Immobilien-ABC

Nebenkosten bei Immobiliengeschäften

Mit der Abwicklung von Immobiliengeschäften sind verschiedene Nebenkosten verbunden, die zusätzlich zum Kaufpreis bzw. dem Miet- oder Pachtzins kalkuliert werden müssen. Siehe hierzu Informationen Nebenkosten Kauf / Miete.

Neubau

Darunter ist zunächst die Errichtung neuer Gebäude zu verstehen. Ein Neubau liegt aber auch dann vor, wenn nach Abtragung bestehender Baulichkeiten die Fundamente oder Kellermauern ganz oder teilweise benutzt werden.

Nutzfläche (gem. § 17 Abs. 2 MRG)

Die Nutzfläche, die in Quadratmetern auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Keller-und Dachbodenräume, soweit sie nach Ihrer Ausstattung nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, sowie Treppen, offene Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Veränderungen der Nutzfläche auf Grund baulicher Maßnahmen des Mieters oder sonstigen Nutzers im Inneren der Wohnung oder des sonstigen Mietgegenstandes einschließlich der Verglasung von Balkonen bleiben bis zur Beendigung seines Miet-oder sonstigen Nutzungsverhältnisses unberücksichtigt.

Nutzflächenbestimmung

wird nach Naturmaßen oder auf Grund von behördlich genehmigten Bauplänen durch den Zivilgeometer berechnet.

Nutzwert

Siehe Wohnungseigentum

Nebengebührensicherstellung

Siehe Hypothek

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